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Reglement der Wirte-Ombudsstelle
Einleitung
Das Wort "Ombudsman" kommt aus dem Schwedischen
und bedeutet "Schlichtungsstelle". Genau genommen gibt es also
keinen Ombudsmann und schon gar keine Ombudsfrau. Dennoch haben sich diese
Begriffe im Deutschen durchgesetzt. Deshalb verwenden wir die geschlechtsneutrale
Bezeichnung "Ombudsstelle".
Themen
Die Ombudsstelle vermittelt und schlichtet bei Fragen,
Kritiken, Reklamationen und Beschwerden von Gästen gegenüber
einzelnen Gastwirten oder dem Verband. Sie behandelt keine betriebsinternen
Personalklagen.
Schriftliche Beschwerden
Die Ombudsstelle behandelt nur schriftlich eingereichte Beschwerden. Diese
werden an den Beschwerten weitergeleitet - mit der Aufforderung um ebenfalls
schriftliche Stellungnahme.
Selbständige Aufnahme von Fällen
Die Ombudsstelle kann auch selbständig Fälle, die ihr über
Dritte zugetragen werden, aufgreifen und zur Abklärung bringen.
Kompetenzen
Die Ombudsstelle hat kein eigentliches Weisungsrecht. Bei berechtigten
Beschwerden kann sie Empfehlungen aussprechen. Vor allem aber versucht
die Ombudsstelle, eine direkte Verständigung zwischen Beschwerdeführer
und Beschwertem zu erreichen.
Vorgehen bei Nichteinigung
Falls der Beschwerte der Empfehlung nicht folgt, kann die Ombudsstelle
dem Vorstand des Wirteverbandes beantragen, ein Ausschlussverfahren einzuleiten
oder andere geeignete Massnahmen zu ergreifen.
Diskretion
Die Ombudsstelle behandelt die ihr anvertrauten Fälle grundsätzlich
vertraulich.
Nur in Fällen von allgemeinem Interesse wird der Vorstand im Detail
informiert.
Rechenschaft
Die Ombudsstelle erstellt in regelmässigen Abständen einen Tätigkeitsbericht.
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Häufig gestellte Fragen
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